Ihre Freizügigkeitsstiftung in allen Lebenslagen
Die Prozente beziehen sich auf das eingebrachte Freizügigkeitsvermögen und werden bei der Invalidenrente auf die nächsten CHF 1'000 und beim Todesfallkapital auf die nächsten CHF 10'000 aufgerundet. Die Leistungen können bis maximal CHF 120'000 pro Jahr für Invalidität resp. CHF 3 Millionen im Todesfall versichert werden.
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